Ihre Reiseversicherungen

Rundumschutz für Ihre Bahnreise mit der Internationalen Stornoversicherung und der Reiseversicherung

Die Internationale Reiserücktrittskostenversicherung

Wenn Sie Ihre Reise wegen eines bestimmten Ereignisses nicht antreten können, hilft Ihnen die Internationale Stornoversicherung.
Ihr nicht umtauschfähiges/nicht erstattungsfähiges Bahnticket wird Ihnen vollständig zurückerstattet


Was wir garantieren Was wir erstatten Versicherungslimiten
Ereignisse privater Natur: Krankheit, Unfall, Todesfall, ausserdem schwere Schäden an Ihrer Wohnung oder Ihrem Fahrzeug, Diebstahl Ihrer Ausweisdokumente, Unfall oder Defekt an Ihrem Fahrzeug während der Fahrt, Einberufung vor Gericht, zu einer Prüfung … Ihre Stornokosten bis 300 € pro Person und 3.000 € pro Ereignis. Ohne Selbstbehalt
Berufsbedingte Ereignisse: Betriebsbedingte Kündigung, neue Anstellung, berufliche Veränderung, Änderung der Urlaubsdaten durch den Arbeitgeber, außerdem Vandalismus oder Diebstahl am Arbeitsplatz. Ihre Stornokosten bis 300 € pro Person und 3.000 € pro Ereignis. Ohne Selbstbehalt
Wetter- und sicherheitsbedingte Ereignisse: Ereignisse, die mit bedeutenden Wetter- oder Sicherheitsbedingungen an dem oder den Zielort(en) im Zusammenhang stehen: Ihre Stornokosten bis 300 € pro Person und 3.000 € pro Ereignis. Ohne Selbstbehalt
Allgemeine Versicherungsbedingungen

Reiseversicherung

Mit der Reiseversicherung haben Sie eine 7 Tage gültigen Versicherungsschutz für Reisen in Europa inklusive Gepäckversicherung bei Diebstahl


Was wir garantieren Was wir erstatten/organisieren Versicherungslimiten
Gepäck: Gepäckdiebstahl während der Fahrt Maximal 330 € pro Person Selbstbehalt von 30 €
Reiseassistance: Reiseassistance und Kosten für die medizinische Notversorgung
  • Erweiterte Versicherungsgarantien inklusive Repatriierungsgarantie
  • 7 Tage gültige Garantie in Europa bei einer einfachen Fahrt
  • Die Vorauszahlung der Krankenhauskosten im Ausland und der Kosten für die medizinische Notversorgung ist vom Versicherten zu leisten.
Obergrenze von 5.000 € bei Kosten für die medizinische Notversorgung und von 160 € bei Zahnbehandlungskosten
Allgemeine Versicherungsbedingungen